Griechisches Erbrecht bei Immobilien
Die gesetzliche Erbfolge in Griechenland steht im griechischen Zivilgesetzbuch. Die Regelungen sind dem deutschen Erbrecht ähnlich.
Nach deutschem Recht ist eine Testament Formulierung so lange nicht eklatant ausschlaggebend, wie der Erblasser seinen Willen eindeutig und verständlich kundtut. Die Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge sind das Recht des Staates, dessen Staatsangehöriger ein Verstorbener zum Todeszeitpunkt war. Beim Immobilien Erbe sollten bei Pflichtteilsfragen zudem die Hausbau Kosten der vererbten Immobilie ermittelt werden.
Wird das griechische oder das deutsche Erbrecht angewendet?
Entscheidend für das im einzelnen Erbfall anzuwendende Recht ist in Griechenland nur die Staatsangehörigkeit des Menschen. Der Tatbestand des Ortes, an dem sich die betreffenden Erbgegenstände befinden, die Staatszugehörigkeit oder der Wohn- und Aufenthaltsort vom Erben, spielen hierbei keine Rolle. Dies ergibt die logische Schlussfolgerung dass ein verstorbener griechischer Staatsangehöriger in Deutschland erben kann und sein Nachlass sich auch nur in Deutschland befindet, trotzdem der Erbfolge nach griechischem Recht unterliegt.
Was ist beim griechischen Erbe zu beachten?
Im Erbfall wird - wie in Deutschland auch - zunächst einmal geklärt, ob ein Testament des Erblassers vorliegt. Ist dies der Fall, wird geprüft ob es rechtskräftig, also gültig oder ungültig ist. Im deutschen wie im griechischen Erbrecht richtet sich die Erbfolge zunächst einmal zwingend nach den Vorgaben im Testament. Die Begrenzungen durch das Pflichtteilsrecht kennt auch das griechische Erbrecht. Dies ist nur in einigen wenigen Ausnahmefällen und bei bestätigten Pflichtteilsberechtigten der Fall. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.